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Bieterverfahren mit Zweitpreisauktion
Faires Verkaufsverfahren – gute Dokumentation
Eine gute Idee – auch für Makler?
Das Bieterverfahren wird zwar durchaus kontrovers diskutiert in der Branche, bietet aber für alle Beteiligten eine Möglichkeit, das Beste beim Verkauf für sich herauszuholen. Interessenten werden gleichwertig behandelt und können selbst bestimmen, was für sie möglich ist. Beim Online-Verfahren wird alles durch die Log-Daten auch gut dokumentiert und ist für alle überprüfbar.
Manko: Interessenten zögern, ihren möglichen Höchstpreis anzugeben, da sie beim geschlossenen Bieterverfahren nicht wissen, wie andere geboten haben. Beim offenen Bieterverfahren werden die Schritte sehr klein gehalten, was das Verfahren verzögert.
Zweitpreisverfahren – von Suchmaschinen lernen
Schon einmal vom Zweitpreisverfahren gehört? Hierbei können die Beteiligten ihr bestes Angebot abgeben, müssen aber am Ende, sollten sie das höchste Angebot offeriert haben, nicht den vollen Preis bezahlen, sondern nur den Preis derjenigen, die das zweithöchste Angebot eingestellt haben. Hinzu kommt eine bestimmte Aufschlagsumme, die beim Zuschlag fällig wird, jedoch das Höchstgebot nicht übersteigt. Dies muss transparent dargelegt werden.
Ein Beispiel:
A bietet 500.000€, B bietet 600.000. Er gewinnt, muss aber nur 510.000€ bezahlen weil ein Abstand von 10.000€ erforderlich ist.
Der Riesenvorteil dieser Methode beruht auf der menschlichen Psychologie: Ich lege mein Angebot fest, muss aber tatsächlich nicht viel mehr bezahlen als mein „Konkurrent“ im Bieterverfahren. Suchmaschinen verfolgen zum Teil diese Strategie und verkaufen damit sehr erfolgreich Werbeplätze. So werden mit diesem Verfahren die Werbeanzeigen über dem eigentlichen Suchergebnis versteigert. Wer bereit ist, für einen Klick einen Preis zu bezahlen, muss immer nur ein 1 Cent mehr bezahlen als der Nächst-Bietende. Der geschäftliche Erfolg des Verfahrens kann auch auf andere Branchen übertragen werden.
Die richtigen Schritte
Oft wird bei dem Bieterverfahren bemängelt, dass die Beteiligten nicht richtig beraten werden und das Verfahren unseriös sei. Hier kommt es auf den richtigen Weg an, denn selbstverständlich müssen vor dem Start des Verfahrens alle gut informiert sein. Dies bedeutet im Ablauf:
- Immobilie bewerben
- Unterlagen zur Verfügung stellen – dies ist zum Beispiel auch bequem durch einen Online-Datenraum möglich
- Bonität prüfen
- Besichtigungen und Rückfragen ermöglichen
- Bieterverfahren anlegen
Die transparente Darlegung schafft Vertrauen. Jede/r Teilnehmende erreicht das für sie oder ihn beste Ergebnis mit einem Gebot, das durch ein anderes Gebot verifiziert wurde. Dies gibt ein gutes Gefühl und vermittelt den Bietenden, dass sie beim erfolgreichen Gebot noch „gespart“ haben, da sie mit dem Preis unterhalb der eigenen „Schmerzensgrenze“ liegen.
Technische Umsetzung
Das Zweitpreisverfahren ist schon jetzt mit einem digital durchgeführten Bieterverfahren problemlos umsetzbar. Hier bedarf es lediglich eines anderen Wortlautes und der klaren Kommunikation bezüglich des Vorgehens sowie des individuell festgesetzten Zuschlags.
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