Und wieder gibt es eine neue Regelung im Maklerrecht – mit dem §656b im Bürgerlichen Gesetzbuch wird nun für das Zustandekommen eines Maklervertrages die Textform benötigt!
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Der Login-Bereich bietet sowohl für Immobilienmakler, als auch für potentielle Interessenten und Eigentümer viele Vorteile.