Google Ads für Immobiliengebote: Müssen Energieeffizienzangaben in der Anzeige stehen?

Die rechtliche Lage ist klar – die praktische Umsetzung dagegen oft schwierig.
Immobilienanzeigen unterliegen strengen Informationspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch wie geht man damit um, wenn Google Ads nur 30 Zeichen pro Titel erlaubt? Müssen Energiekennwerte wirklich in der Anzeige stehen – oder reicht es, sie auf der Website anzugeben?

In diesem Beitrag erfährst du, was das Gesetz verlangt, welche Lösungen in der Praxis funktionieren und wie Makler rechtssicher mit den engen Zeichenlimits umgehen können.

Gesetzliche Pflicht: Energieangaben gehören in jede Immobilienanzeige

Nach § 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein, sobald ein Energieausweis vorliegt.
Dazu zählen:
  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))
  • wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse
Diese Regelung gilt nicht nur für klassische Exposés oder Zeitungsanzeigen, sondern auch für Online-Anzeigen, Social-Media-Ads und Google Ads.

Warum die Angaben auch in Online-Anzeigen Pflicht sind

Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, ist sie rechtlich Teil der Vermarktung – und damit gelten die Pflichtangaben des GEG.

Mehrere Urteile bestätigen:

Energiekennwerte dürfen nicht nur auf der Zielseite stehen, sondern müssen in der Anzeige selbst sichtbar sein.
Beispiele:

  • LG Würzburg, Urteil vom 12.11.2015 – 1 HK O 1046/15
  • OLG München, Urteil vom 06.04.2017 – 6 U 2188/16
Wer diese Angaben vollständig weglässt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Das Problem: 30 Zeichen im Google Ads-Titel

Google Ads limitiert jeden Titel auf 30 Zeichen – viel zu wenig, um alle Energieangaben aufzunehmen. Doch das GEG macht keine Ausnahme für Werbeformate mit Platzbeschränkung. Daher hat sich in der Praxis eine rechtssichere Kompromisslösung etabliert.

Praxistipps für rechtssichere Google Ads

Pflichtangaben in der Beschreibung nennen

Wenn im Titel kein Platz ist, sollten die Energieinformationen in der Beschreibung stehen:

„Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C. Jetzt Exposé ansehen!“

Damit sind die wichtigsten Angaben sichtbar und transparent.

Vollständige Angaben auf der Landing-Page

Auf der Zielseite müssen alle Informationen gemäß § 87 GEG vollständig und leicht auffindbar sein. Dazu gehören: Energieausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.

Keine Irreführung im Titel

Auch wenn wenig Platz ist: Der Titel darf nicht irreführen. Begriffe wie „energieeffizient“, „Klasse C“ oder „nachhaltig“ können helfen, sachlich korrekt zu bleiben, ohne die Zeichenbegrenzung zu sprengen.

Diese Fehler solltest du vermeiden

  • Energiekennwerte nur auf der Zielseite nennen
  • Pflichtangaben komplett weglassen
  • Informationen hinter einem Klick oder Mouse-Over verstecken
Diese Vorgehensweisen verstoßen gegen § 87 GEG und gelten als unzulässige Werbung.

Rechtssicher werben trotz Zeichenlimit

Titel (30 Zeichen) | darf ohne Energieklasse auskommen, wenn kein Platz ist
Beschreibung | sollte komprimiert Energiekennwert, Energieträger, Baujahr & Klasse enthalten
Landing-Page | vollständige, gut sichtbare Pflichtangaben
Ziel | Transparente und rechtssichere Immobilienwerbung

Kurz gesagt:

Wenn im Titel kein Platz ist, kannst du die Angaben in der Beschreibung und auf der Zielseite ergänzen – aber nicht ausschließlich dort.
So bleibst du rechtskonform und vermeidest teure Abmahnungen.

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FAQ: Energieeffizienzangaben in Google Ads für Immobilien

Ja. Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt und ein Energieausweis vorliegt, sind die Pflichtangaben nach § 87 GEG erforderlich – unabhängig vom Werbekanal.

Folgende Informationen müssen enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

  • Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))

  • Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Energieeffizienzklasse

Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Print- und Online-Anzeigen. Auch Google Ads, Facebook-Ads oder andere digitale Immobilienanzeigen müssen die Energieangaben enthalten.

Das kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Gerichte wie das LG Würzburg und das OLG München haben bestätigt, dass die Angaben direkt in der Anzeige sichtbar sein müssen.

Im Titel selbst müssen sie nicht zwingend stehen – aber in der Beschreibung sollten die wichtigsten Werte genannt werden, z. B.:
„Verbrauchsausweis: 87 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C.“

Nein. Die Angaben müssen bereits in der Anzeige sichtbar sein. Die vollständige Darstellung auf der Landing-Page ist zusätzlich erforderlich, aber kein Ersatz.

  • Pflichtangaben komprimiert in der Beschreibung nennen

  • Vollständige Angaben gut sichtbar auf der Zielseite

  • Keine irreführenden Titel (z. B. „energieeffizient“ ohne Fakten)

Ja, solange sie eindeutig und verständlich sind. „Bj. 2018, EK C“ ist z. B. zulässig. Wichtig ist, dass der Verbraucher die Angaben klar erkennen kann.

Sie muss alle Pflichtinformationen vollständig, leicht auffindbar und lesbar enthalten – idealerweise direkt im Exposé-Bereich oder oberhalb des Anfrageformulars.

  • Energiekennwerte nur auf der Zielseite nennen

  • Angaben komplett weglassen

  • Informationen hinter einem Klick oder Mouse-Over verstecken

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    Michaela Schuster
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