Google Ads für Immobilienangebote: Müssen Energieeffizienzangaben in der Anzeige stehen?

Rechtliche Pflicht trifft auf begrenzten Platz – Immobilienanzeigen unterliegen klaren Informationspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch was tun, wenn Google Ads nur 30 Zeichen pro Titel erlaubt? Müssen Energiekennwerte wirklich in der Anzeige stehen – oder reicht der Hinweis auf der Website?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Angaben gesetzlich erforderlich sind, wie Sie diese in Ihre Google Ads integrieren und wie Sie trotz Zeichenbegrenzung professionell und compliant werben.

Gesetzliche Pflicht: Energieangaben sind Pflicht in Immobilienanzeigen

Nach § 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten, sobald ein Energieausweis vorliegt:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))
  • Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Diese Angaben gelten für alle Werbeformen – vom Exposé über Print bis zu Onlineanzeigen, Social Media Ads und Google Ads.

Warum die Angaben auch in Google Ads notwendig sind

  • Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, ist sie rechtlich Teil der Vermarktung – und damit gilt das GEG uneingeschränkt.
    Mehrere Gerichtsurteile, darunter LG Würzburg (2015) und OLG München (2017), haben bestätigt:

    Energiekennwerte dürfen nicht nur auf der Zielseite, sondern müssen in der Anzeige selbst sichtbar sein.

    Das bedeutet: Wer Energieangaben vollständig weglässt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Das Dilemma: 30 Zeichen pro Titel

1. Energieangaben in der Beschreibung platzieren

Wenn im Titel kein Platz ist, sollten die Angaben in der Beschreibung stehen.
Beispiel:

„Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C. Jetzt Exposé ansehen!“

Damit sind die wichtigsten Pflichtdaten sichtbar und transparent.

2. Vollständige Angaben auf der Landingpage

Auf der Zielseite müssen alle Energieinformationen vollständig angegeben sein:

  • Art des Ausweises
  • Kennwert
  • Energieträger
  • Baujahr
  • Effizienzklasse

Die Angaben sollten leicht auffindbar und im Hauptinhaltsbereich platziert werden.

3. Keine irreführenden Titel verwenden

Auch bei Platzmangel dürfen Titel nicht täuschen.
Zulässig sind neutrale Formulierungen wie:

„Moderne Wohnung – Energieklasse C“

Oder:

„Energieeffizient wohnen in Berlin-Mitte“

So bleibt die Anzeige korrekt und aufmerksamkeitsstark.

Häufige Fehler vermeiden

Diese Vorgehensweisen sind nicht zulässig:

  • Energiekennwerte nur auf der Zielseite
  • Pflichtangaben vollständig weglassen
  • Informationen hinter Klicks oder Mouse-Over-Effekten verstecken

Sie verstoßen gegen § 87 GEG und gelten als unzulässige Werbung.

Klarheit schafft Vertrauen – auch in der Anzeige

Rechtlich korrekte Werbung ist kein Widerspruch zu erfolgreichem Online-Marketing.
Wer Transparenz zeigt und gesetzliche Vorgaben einhält, stärkt nicht nur seine Position in Suchmaschinen, sondern auch das Vertrauen potenzieller Kund*innen.

Auch wenn Google Ads wenig Platz bietet, gibt es praktikable Lösungen:
Nutzen Sie die Beschreibung für die Pflichtangaben, verlinken Sie auf eine vollständige und übersichtliche Landingpage und achten Sie auf eine klare, sachliche Formulierung.

So werben Sie professionell und vertrauenswürdig – und zeigen, dass Sie Immobilienkompetenz und Seriosität digital zu verbinden wissen.

Lassen Sie Ihre Anzeigenstrategien regelmäßig prüfen und optimieren – für effiziente, transparente und GEG-konforme Google Ads, die klar informieren und gleichzeitig performen.
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FAQ: Energieangaben in Google Ads für Immobilien

Ja. Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, gelten die Informationspflichten nach § 87 GEG.

Nein. Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige selbst sichtbar sein.

Fehlen die Pflichtinformationen, drohen Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Platzieren Sie die Angaben in der Beschreibung und führen Sie zur Landingpage mit allen Details. Verwenden Sie ggf. Abkürzungen (z. B. „EK C“, „Bj. 2018“).


Ja – wenn keine konkrete Immobilie beworben wird, sondern allgemeine Leistungen (z. B. „Jetzt Immobilie bewerten“), greift die GEG-Pflicht nicht.

MaklerWerft Digital Marketing Team

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    Michaela Schuster
    Leitung Digital Marketing
    Digital Marketing Manager / Google Ads zertifiziert
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