Google Ads für Immobilienangebote: Müssen Energieeffizienzangaben in der Anzeige stehen?
Rechtliche Pflicht trifft auf begrenzten Platz – Immobilienanzeigen unterliegen klaren Informationspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch was tun, wenn Google Ads nur 30 Zeichen pro Titel erlaubt? Müssen Energiekennwerte wirklich in der Anzeige stehen – oder reicht der Hinweis auf der Website?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Angaben gesetzlich erforderlich sind, wie Sie diese in Ihre Google Ads integrieren und wie Sie trotz Zeichenbegrenzung professionell und compliant werben.
Gesetzliche Pflicht: Energieangaben sind Pflicht in Immobilienanzeigen
Nach § 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten, sobald ein Energieausweis vorliegt:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))
- Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Diese Angaben gelten für alle Werbeformen – vom Exposé über Print bis zu Onlineanzeigen, Social Media Ads und Google Ads.
Warum die Angaben auch in Google Ads notwendig sind
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Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, ist sie rechtlich Teil der Vermarktung – und damit gilt das GEG uneingeschränkt.
Mehrere Gerichtsurteile, darunter LG Würzburg (2015) und OLG München (2017), haben bestätigt:Energiekennwerte dürfen nicht nur auf der Zielseite, sondern müssen in der Anzeige selbst sichtbar sein.
Das bedeutet: Wer Energieangaben vollständig weglässt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Das Dilemma: 30 Zeichen pro Titel
1. Energieangaben in der Beschreibung platzieren
Wenn im Titel kein Platz ist, sollten die Angaben in der Beschreibung stehen.
Beispiel:
„Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C. Jetzt Exposé ansehen!“
Damit sind die wichtigsten Pflichtdaten sichtbar und transparent.
2. Vollständige Angaben auf der Landingpage
Auf der Zielseite müssen alle Energieinformationen vollständig angegeben sein:
- Art des Ausweises
- Kennwert
- Energieträger
- Baujahr
- Effizienzklasse
Die Angaben sollten leicht auffindbar und im Hauptinhaltsbereich platziert werden.
3. Keine irreführenden Titel verwenden
Auch bei Platzmangel dürfen Titel nicht täuschen.
Zulässig sind neutrale Formulierungen wie:
„Moderne Wohnung – Energieklasse C“
Oder:
„Energieeffizient wohnen in Berlin-Mitte“
So bleibt die Anzeige korrekt und aufmerksamkeitsstark.
Häufige Fehler vermeiden
Diese Vorgehensweisen sind nicht zulässig:
- Energiekennwerte nur auf der Zielseite
- Pflichtangaben vollständig weglassen
- Informationen hinter Klicks oder Mouse-Over-Effekten verstecken
Sie verstoßen gegen § 87 GEG und gelten als unzulässige Werbung.
Klarheit schafft Vertrauen – auch in der Anzeige
Rechtlich korrekte Werbung ist kein Widerspruch zu erfolgreichem Online-Marketing.
Wer Transparenz zeigt und gesetzliche Vorgaben einhält, stärkt nicht nur seine Position in Suchmaschinen, sondern auch das Vertrauen potenzieller Kund*innen.
Auch wenn Google Ads wenig Platz bietet, gibt es praktikable Lösungen:
Nutzen Sie die Beschreibung für die Pflichtangaben, verlinken Sie auf eine vollständige und übersichtliche Landingpage und achten Sie auf eine klare, sachliche Formulierung.
So werben Sie professionell und vertrauenswürdig – und zeigen, dass Sie Immobilienkompetenz und Seriosität digital zu verbinden wissen.
Lassen Sie Ihre Anzeigenstrategien regelmäßig prüfen und optimieren – für effiziente, transparente und GEG-konforme Google Ads, die klar informieren und gleichzeitig performen.
Jetzt Beratung bei der MaklerWerft anfragen und Ihre Google Ads auf Erfolgskurs bringen.
FAQ: Energieangaben in Google Ads für Immobilien
Muss jede Google Ads Anzeige Energieeffizienzangaben enthalten?
Ja. Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, gelten die Informationspflichten nach § 87 GEG.
Reicht ein Hinweis auf den Energieausweis auf der Website aus?
Nein. Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige selbst sichtbar sein.
Was passiert, wenn Angaben fehlen?
Fehlen die Pflichtinformationen, drohen Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.
Wie kann ich trotz Zeichenlimit rechtssicher bleiben?
Platzieren Sie die Angaben in der Beschreibung und führen Sie zur Landingpage mit allen Details. Verwenden Sie ggf. Abkürzungen (z. B. „EK C“, „Bj. 2018“).
Darf ich in Branding-Kampagnen auf Energieangaben verzichten?
Ja – wenn keine konkrete Immobilie beworben wird, sondern allgemeine Leistungen (z. B. „Jetzt Immobilie bewerten“), greift die GEG-Pflicht nicht.




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