Google Ads für Immobilienanzeigen: Müssen Energieangaben in der Anzeige stehen?

Digitale Anzeigen sind heute ein zentraler Bestandteil der Immobilienvermarktung. Doch während Google Ads durch Effizienz und Reichweite überzeugt, stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Maklerunternehmen vor eine besondere Herausforderung:
Wie lassen sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Energieangaben unterbringen, wenn der Anzeigentitel nur 30 Zeichen erlaubt?

Wir zeigen, was rechtlich erforderlich ist, wie Sie Energieeffizienzdaten korrekt integrieren und welche Praxistipps sich für rechtssichere Google Ads bewährt haben.

Gesetzliche Grundlage: Energieangaben sind Pflicht

Nach § 87 GEG müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige bestimmte Energieinformationen enthalten sein, sobald ein Energieausweis vorliegt.
Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

  • Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))

  • Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Energieeffizienzklasse

Diese Vorgaben gelten nicht nur für Exposés oder Printanzeigen, sondern ausdrücklich auch für Online-Anzeigen, Social-Media-Posts und Google Ads.

Warum die Angaben auch in Online-Anzeigen verpflichtend sind

Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, gilt sie rechtlich als Teil der Vermarktung – und damit greifen die Informationspflichten nach dem GEG.
Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Energiekennwerte direkt in der Anzeige sichtbar sein müssen und nicht erst auf der Zielseite (Landingpage) stehen dürfen:

  • LG Würzburg, Urteil vom 12.11.2015 – 1 HK O 1046/15

  • OLG München, Urteil vom 06.04.2017 – 6 U 2188/16

Fehlende Angaben können Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.

Das Problem in der Praxis: 30 Zeichen sind schnell voll

Google Ads erlaubt pro Titel maximal 30 Zeichen – zu wenig, um alle Pflichtangaben vollständig aufzuführen.
Das GEG sieht jedoch keine Ausnahme für Anzeigen mit begrenztem Platz vor.
Deshalb braucht es Lösungen, die rechtssicher und zugleich praktikabel sind.

So gestalten Sie rechtssichere Google Ads für Immobilien

  1. Energieangaben in der Beschreibung integrieren
    Wenn im Titel kein Platz ist, können Sie die Energieinformationen in der Beschreibung unterbringen, z. B.:
    „Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a • Gas • Bj. 2018 • EK C – Jetzt Exposé ansehen!“
    Damit sind die wichtigsten Daten transparent und leicht erkennbar.
  2. Vollständige Informationen auf der Zielseite bereitstellen
    Die Landingpage muss alle Angaben gemäß § 87 GEG enthalten:
    Art des Energieausweises, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse – klar erkennbar und ohne Zusatzklicks.
  3. Titel klar, aber nicht irreführend formulieren
    Auch bei begrenztem Platz sollte der Titel sachlich bleiben.
    Begriffe wie „energieeffizient“, „Klasse C“ oder „nachhaltig modernisiert“ können genutzt werden, sofern sie dem tatsächlichen Energieausweis entsprechen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Energiekennwerte nur auf der Website nennen

  • Pflichtangaben ganz weglassen

  • Informationen hinter einem Klick oder Mouse-Over verstecken

    Diese Varianten verstoßen gegen § 87 GEG und gelten als unzulässig.

Mit Klarheit und Struktur rechtssicher werben

Auch wenn Google Ads wenig Platz lässt – Transparenz ist Pflicht.
Maklerunternehmen, die Energieangaben korrekt einbinden, vermeiden rechtliche Risiken und stärken zugleich das Vertrauen potenzieller Interessent*innen.

Unser Tipp:
Entwickeln Sie standardisierte Textbausteine für Ihre Energieangaben.
So bleiben Ihre Anzeigen einheitlich, effizient und rechtssicher – egal ob auf Google, Meta oder im Exposé.

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FAQ: Energieeffizienzangaben in Google Ads für Immobilienanzeigen

Ja. Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt, gilt sie rechtlich als Teil der Vermarktung.
Nach § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen daher auch in Online-Anzeigen – einschließlich Google Ads – bestimmte Energieangaben enthalten sein, sofern ein Energieausweis vorliegt.

Diese Pflicht betrifft also nicht nur Exposés oder Printanzeigen, sondern alle kommerziellen Werbeformate.

Wenn ein Energieausweis existiert, müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

  • Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))

  • Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Energieeffizienzklasse

Diese Informationen müssen sichtbar und leicht erkennbar in der Anzeige oder deren Beschreibung stehen.

Das GEG unterscheidet nicht zwischen klassischen und digitalen Anzeigen.
Sobald ein Inserat konkrete Objektdaten enthält, ist es eine Immobilienanzeige im rechtlichen Sinn.
Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Pflichtangaben auch in Online-Formaten erscheinen müssen – unabhängig von Platzbeschränkungen.
Wer die Angaben weglässt, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.

Google Ads erlaubt pro Titel nur 30 Zeichen. Deshalb empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Energiekennwerte in der Beschreibung unterbringen, z. B.:
    „Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a • Gas • Bj. 2018 • EK C“

  • Alle Pflichtangaben zusätzlich vollständig auf der Landingpage aufführen.

So bleiben Sie transparent und rechtssicher – trotz begrenztem Platz.

Nein.
Laut mehreren Gerichtsurteilen ist das nicht ausreichend.
Die Pflichtangaben müssen in der Anzeige selbst erscheinen – also bereits dort, wo Interessent*innen die Anzeige sehen, nicht erst nach dem Klick auf die Website.

Nein, das GEG kennt keine Sonderregelung für Anzeigen mit Platzmangel.
Auch kurze Werbetexte müssen die wichtigsten Energieinformationen enthalten.
In der Praxis hat sich etabliert, die Angaben in die Beschreibung zu verschieben und auf der Zielseite zu ergänzen.

  • Nutzen Sie einheitliche Textbausteine für Energieangaben.

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Landingpages alle GEG-Vorgaben erfüllen.

  • Verzichten Sie auf irreführende Begriffe („energiearm“, „ökologisch“, „nachhaltig“), wenn sie nicht durch den Energieausweis belegt sind.

  • Lassen Sie Anzeigen im Zweifel von Fachstellen prüfen.

So kombinieren Sie Sicherheit, Professionalität und Markenstärke.

Wer Energiekennwerte oder Pflichtangaben weglässt, riskiert:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

  • Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Gebäudeenergiegesetz

  • Imageverlust, da fehlende Transparenz das Vertrauen potenzieller Kund*innen schwächt

Rechtssichere Werbung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor im digitalen Immobilienmarketing.

Die MaklerWerft hilft Ihnen, Ihre Google Ads und Online-Marketingprozesse so zu gestalten,
dass sie effizient, markenkonform und rechtssicher sind.
Von der technischen Umsetzung über die Textoptimierung bis zur strategischen Beratung –
wir entwickeln Lösungen, die Ihre Marke stärken und Risiken minimieren.

MaklerWerft Digital Marketing Team

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    Michaela Schuster
    Leitung Digital Marketing
    Digital Marketing Manager / Google Ads zertifiziert
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    Alisha Semmel
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    Martina Skaro
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