Google Ads für Immobiliengebote: Müssen Energieeffizienzangaben in der Anzeige stehen?
Immobilienanzeigen unterliegen strengen Informationspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch wie geht man damit um, wenn Google Ads nur 30 Zeichen pro Titel erlaubt? Müssen Energiekennwerte wirklich in der Anzeige stehen – oder reicht es, sie auf der Website anzugeben?
Gesetzliche Pflicht: Energieangaben gehören in jede Immobilienanzeige
Dazu zählen:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))
- wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse
Warum die Angaben auch in Online-Anzeigen Pflicht sind
Energiekennwerte dürfen nicht nur auf der Zielseite stehen, sondern müssen in der Anzeige selbst sichtbar sein.
Beispiele:
- LG Würzburg, Urteil vom 12.11.2015 – 1 HK O 1046/15
- OLG München, Urteil vom 06.04.2017 – 6 U 2188/16
Das Problem: 30 Zeichen im Google Ads-Titel
Google Ads limitiert jeden Titel auf 30 Zeichen – viel zu wenig, um alle Energieangaben aufzunehmen. Doch das GEG macht keine Ausnahme für Werbeformate mit Platzbeschränkung. Daher hat sich in der Praxis eine rechtssichere Kompromisslösung etabliert.
Praxistipps für rechtssichere Google Ads
Pflichtangaben in der Beschreibung nennen
„Verbrauchsausweis: 87,6 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C. Jetzt Exposé ansehen!“
Vollständige Angaben auf der Landing-Page
Keine Irreführung im Titel
Diese Fehler solltest du vermeiden
- Energiekennwerte nur auf der Zielseite nennen
- Pflichtangaben komplett weglassen
- Informationen hinter einem Klick oder Mouse-Over verstecken
Rechtssicher werben trotz Zeichenlimit
Beschreibung | sollte komprimiert Energiekennwert, Energieträger, Baujahr & Klasse enthalten
Landing-Page | vollständige, gut sichtbare Pflichtangaben
Ziel | Transparente und rechtssichere Immobilienwerbung
Kurz gesagt:
Wenn im Titel kein Platz ist, kannst du die Angaben in der Beschreibung und auf der Zielseite ergänzen – aber nicht ausschließlich dort.
So bleibst du rechtskonform und vermeidest teure Abmahnungen.
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FAQ: Energieeffizienzangaben in Google Ads für Immobilien
Müssen Energiekennwerte wirklich in jeder Google Ads-Anzeige stehen?
Ja. Sobald eine Anzeige ein konkretes Objekt bewirbt und ein Energieausweis vorliegt, sind die Pflichtangaben nach § 87 GEG erforderlich – unabhängig vom Werbekanal.
Welche Energieangaben sind laut GEG Pflicht?
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
-
Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
-
Endenergiekennwert (kWh/(m²·a))
-
Wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
-
Baujahr des Gebäudes
-
Energieeffizienzklasse
Gilt die Pflicht auch für Online-Werbung wie Google Ads?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Print- und Online-Anzeigen. Auch Google Ads, Facebook-Ads oder andere digitale Immobilienanzeigen müssen die Energieangaben enthalten.
Was passiert, wenn ich die Energieangaben weglasse?
Das kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Gerichte wie das LG Würzburg und das OLG München haben bestätigt, dass die Angaben direkt in der Anzeige sichtbar sein müssen.
Wie kann ich die Pflichtangaben bei nur 30 Zeichen im Titel unterbringen?
Im Titel selbst müssen sie nicht zwingend stehen – aber in der Beschreibung sollten die wichtigsten Werte genannt werden, z. B.:
„Verbrauchsausweis: 87 kWh/m²a, Gas, Bj. 2018, EK C.“
Reicht es, die Angaben nur auf der Zielseite zu platzieren?
Nein. Die Angaben müssen bereits in der Anzeige sichtbar sein. Die vollständige Darstellung auf der Landing-Page ist zusätzlich erforderlich, aber kein Ersatz.
Wie kann ich rechtssicher werben, wenn der Platz knapp ist?
-
Pflichtangaben komprimiert in der Beschreibung nennen
-
Vollständige Angaben gut sichtbar auf der Zielseite
-
Keine irreführenden Titel (z. B. „energieeffizient“ ohne Fakten)
Darf ich Abkürzungen oder vereinfachte Formulierungen nutzen?
Ja, solange sie eindeutig und verständlich sind. „Bj. 2018, EK C“ ist z. B. zulässig. Wichtig ist, dass der Verbraucher die Angaben klar erkennen kann.
Wie sollte die Landing-Page gestaltet sein?
Sie muss alle Pflichtinformationen vollständig, leicht auffindbar und lesbar enthalten – idealerweise direkt im Exposé-Bereich oder oberhalb des Anfrageformulars.
Was sind typische Fehler, die ich vermeiden sollte?
-
Energiekennwerte nur auf der Zielseite nennen
-
Angaben komplett weglassen
-
Informationen hinter einem Klick oder Mouse-Over verstecken




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